Definition & Preisvergleich

GOZ 2080: Zweiflächige Kompositfüllung

Die Definition für Z2080 lautet "Präparieren einer Kavität und Restauration mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik (Konditionieren), zweiflächig, ggf. einschließlich Mehrschichttechnik, einschließlich Polieren, ggf. einschließlich Verwendung von Inserts." und ist im Abschnitt "Konservierende Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten für eine zweiflächige Kompositfüllung nach GOZ 2080 variieren von 31,78 € bis 73 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z2080 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

MediKompassDE ist eines der größten Preisvergleich-Portale für Zahnbehandlungen: Patienten erhalten kostenlos eine zweite Zahnarztmeinung und Zahnärzte gewinnen über uns neue Patienten.

Infos für Patienten Infos für Zahnärzte

Z2080: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 2080 beträgt: 556 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 2080: Zweiflächige Kompositfüllung" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

31,78 € 73,09 € 111,22 €

Präparieren einer Kavität mit Komposit

Wird Zahnbelag nicht gründlich genug entfernt, können darin befindliche Bakterien die Zahnsubstanz zerstören (Karies).

Bevor dieser Zahn mit einer Füllung versorgt werden kann, entfernt der Zahnarzt das durch Karies (Zahnfäule) zerstörte Zahnhartgewebe mithilfe von Bohrern, Schleifwerkzeugen oder Fräsen. Die entstandene Zahnhöhle (Kavität) wird bei einer größeren Ausdehnung (Kaufläche und Seitenfläche) mit einer zweiflächigen Füllung verschlossen.

Komposit ist ein Füllmaterial, das gut an der Zahnsubstanz haftet, da es nach dem Anätzen der Zahnoberfläche schichtweise aufgetragen und mit speziellem Blaulicht gehärtet wird (Schmelzklebetechnik). Möglich ist auch die Kombination mit vorgefertigten Inlays (Insert-Systemen).

Nach der Aushärtung erfolgt das Glätten der Füllung sowie die Kontrolle und Korrektur der Bisskontakte.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Liegen besondere Schwierigkeiten bei der Behandlung vor, können diese über einen angemessenen Vergütungssatz berücksichtigt werden. Sehr zeitaufwendig ist beispielsweise eine besonders feine und natürliche Gestaltung der Füllungsoberfläche in einer Mehrschichttechnik kombiniert mit der Mehrfarbtechnik. Hierbei legt der Zahnarzt einzelne Komposit-Schichten mit unterschiedlichen Farbintensitäten, damit sich der Zahn bestmöglich der natürlichen Zahnfarbe anpasst. Ein anderer Grund kann ein Zahndefekt zwischen zwei Zähnen im Seitenzahnbereich sein, der bei Zahnengstand schlecht erreichbar ist. Dieser Mehraufwand wird dann durch eine Erhöhung des GOZ-Satzes vergütet.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgerechnet

Je nach dem tatsächlich erforderlichen Arbeitsaufwand kann der Zahnarzt zusätzlich zur GOZ 2080 weitere geeignete Positionen der GOZ in Rechnung stellen, die seine ungewöhnlichen Zusatzleistungen entsprechend honorieren. Unter anderem wird mit folgenden Positionen ergänzend abgerechnet:

  • GOZ 2030 (Maßnahmen bei der Versorgung von Zahndefekten)
  • GOZ 2040 (Trockenlegung mit Spanngummi)
  • GOZ 2130 (Füllungspolitur in gesonderter Sitzung, auch an weiteren Zähnen)
  • GOZ 2330 (Maßnahmen zum Erhalt des Zahnnervs bei tiefer Zahnzerstörung)
  • GOZ 2340 (Maßnahmen zum Erhalt des freiliegenden Zahnnervs)
  • GOZ 4030 (Entfernung scharfer Zahnkanten)
  • GOZ 4040 (Einschleifen durch Entfernung von Störkontakten)
  • GOZ § 6 Abs. 1 (Spezielle Diagnostik von Zahndefekten mit Laserfluoreszenz)

Analog: BEMA 13-f

Definition: "Zweiflächige Kompositfüllung im Seitenzahnbereich".
Abschnitt: Konservierende und chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen (KCH).

Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.

Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.

Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar*

13-f
Keine Abkürzung 64 67,2 €

*Als Punktwert wurden 1,05 Euro zugrunde gelegt.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

CACHED!