Definition & Preisvergleich

GOZ 4133: Transplantation von Bindegewebe

Die Definition für Z4133 lautet "Gewinnung und Transplantation von Bindegewebe einschließlich Versorgung der Entnahmestelle, je Zahnzwischenraum" und ist im Abschnitt "Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten der Gewinnung und Transplantation von Bindegewebe nach GOZ 4133 variieren von 49,49 € bis 114 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z4133 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z4133: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 4133 beträgt: 880 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 4133: Transplantation von Bindegewebe" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

49,49 €113,83 €173,23 €

Was macht der Zahnarzt gemäß dieser Ziffer?

Ein freies Bindegewebstransplantat wird bei einer Rezessionsdeckung eingesetzt. Unter einer Rezession versteht man den Rückgang von Zahnfleisch und Kieferknochen; die Zahnhälse liegen dadurch frei und der Zahn wirkt optisch verlängert. Ziel dieser Operation ist die möglichst vollständige Abdeckung der Wurzeloberflächen sowie der Stopp von weiterem Zahnfleischschwund. Das Verfahren der Bindegewebstransplantation in Kombination mit der Technik eines Verschiebelappens bewirkt, dass das Transplantat aus ausreichend dickem Zahngewebe besteht und im Gegensatz zum freien Schleimhauttransplantat eine bessere Blutzufuhr gewährleistet. Auch die farbliche Anpassung an das natürliche Zahnfleisch ist beim Bindegewebstransplantat besser als beim Schleimhauttransplantat. Bei der OP wird ein Stück Bindegewebe unter örtlicher Betäubung aus dem harten Gaumen entnommen und unter einem Schleimhautlappen an der Empfängerstelle fixiert. Zu dieser Gebührennummer gehört die Gewinnung und Transplantation von Bindegewebe, die Versorgung der Entnahmestelle mit einer Verbandplatte, die Schaffung des Transplantatbettes, in welches das Transplantat eingepflanzt sowie der anschließende primäre Wundverschluss. Die GOZ 4133 wird unabhängig von der Anzahl der benötigten Transplantate je Zahnzwischenraum berechnet.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Eine Steigerung des GOZ-Satzes deckt die Kosten von entstandenem Mehraufwand ab, der beim Gewinnen und Transplantieren von Bindegewebe entstehen kann. Ein größerer Aufwand als in einem normalen Fall ergibt sich beispielsweise durch einen sehr großen Umfang des benötigten Transplantats. Ebenso kann die Anpassung bezüglich Ausformung und Ästhetik auf dem zu deckenden Defekt besonders schwierig sein, wenn die Rezession an einem Frontzahn besteht. Auch schwer zugängliche Entnahme- und Empfängerstellen im Seitenzahngebiet können den Eingriff erheblich verzögern. Mit der Erhöhung der GOZ-Gebühr werden die außergewöhnlichen Bemühungen des Arztes angemessen honoriert.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Beim Gewinnen und Transplantieren von Bindegewebe werden weitere notwendige ärztliche Maßnahmen zusätzlich zur GOZ 4133 anhand der jeweiligen ergänzenden GOZ-Positionen sowie der Gebührenziffern der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) in Rechnung gestellt. Unter anderem wird mit folgenden Gebührenziffern abgerechnet:

  • GOZ 0080 (Betäubung der Schleimhaut im Mundinneren)
  • GOZ 0090 (Betäubung einzelner Zähne)
  • GOZ 0110 (Anwendung OP-Mikroskop)
  • GOZ 0120 (Anwendung Laser)
  • GOZ 3050 (Stillung einer übermäßigen Blutung im Mund- oder Kieferbereich)
  • GOZ 3060 (Blutstillung durch mechanische Maßnahmen)
  • GOZ 4050 (Zahnbelagentfernung am einwurzeligen Zahn oder Implantat)
  • GOZ 4055 (Zahnbelagentfernung am mehrwurzeligen Zahn)
  • GOZ 4060 (Kontrolle, Nachreinigen und Polieren nach Zahnbelagentfernung am ein- oder mehrwurzeligen Zahn oder Implantat)
  • GOZ 4070 (Chirurgische Entfernung von Zahnstein unterhalb des Zahnfleischsaums am einwurzeligen Zahn oder Implantat)
  • GOZ 4075 (Chirurgische Entfernung von Zahnstein unterhalb des Zahnfleischsaums am mehrwurzeligen Zahn)
  • GOZ 4090 (Lappenoperation am Frontzahn)
  • GOZ 4100 (Lappenoperationen am Seitenzahn)
  • GOZ 4110 (Auffüllen eines Knochendefekts)
  • GOÄ 2700 (Eingliedern einer Verbandplatte)
  • ggf. Zuschlag für ambulantes Operieren nach Abschnitt L

Analoge BEMA-Position

Es ist keine mit GOZ 4133 vergleichbare Position aus dem BEMA-Katalog bei uns verzeichnet.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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