GOZ 5180
Infos & Preisvergleich
Definition & Preisvergleich
GOZ 5180: Individueller Löffel, Oberkiefer
Die Definition für Z5180 lautet "Funktionelle Abformung des Oberkiefers mit individuellem Löffel" und ist im Abschnitt "Prothetische Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.
Die Kosten für eine funktionelle Abformung des Oberkiefers mit individuellem Löffel nach GOZ 5180 variieren von 25,31 € bis 58 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z5180 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.
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Infos für Patienten Infos für ZahnärzteZ5180: Kosten und Honorar-Tabelle
Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.
Die Punktzahl für GOZ 5180 beträgt: 450 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 5180: Individueller Löffel, Oberkiefer" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten bestimmen.
Faktor | 1,0-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
Kosten | 25,31 € | 58,21 € | 88,58 € |
Was macht der Zahnarzt gemäß dieser Ziffer?
Die Funktionsabformung gibt das Zusammenspiel von Muskeln, Schleimhäuten und Bändern im unbezahnten oder restbezahnten Kiefer wieder. Im Gegensatz zu der im Ruhezustand des Mundgewebes stattfindenden anatomischen Abformung werden bei einer Funktionsabformung des Oberkiefers aktive und passive Bewegungen von Wangen, Lippen, Zunge und Weichgaumen durchgeführt, während das Abformmaterial abbindet. Diese Art des Abdrucks ist vor der Herstellung von Totalprothesen sowie Deckprothesen (Cover-Denture) unerlässlich. Beide Prothesenarten liegen auf der Mundschleimhaut auf und werden vom Kieferkamm getragen, auch wenn die Cover-Denture-Prothese noch zusätzlich auf Pfeilerzähnen abgestützt wird. Die bewegliche Mundschleimhaut am späteren Prothesenrand muss sorgfältig abgeformt werden, damit aufgrund der korrekten Passform eine Saugwirkung für den Halt des Zahnersatzes erzielt werden kann. Funktionsabformungen des Oberkiefers werden ebenso bei der Anfertigung von schleimhautgetragenen Teilprothesen oder Erneuerungen von abnehmbarem Zahnersatz durchgeführt. Ein individueller Löffel wird nach der Abdrucknahme mit einem Konfektionslöffel auf dem daraufhin erstellten Gipsmodell oder anhand einer entsprechend vorbereiteten vorhandenen Prothese gefertigt.
Begründung für einen Steigerungsfaktor 2,4 bis 3,5
Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.
Wenn ein Abdruck des Oberkiefers mit einem individuellen Löffel genommen wird, kann es dabei bei manchen Patienten zu Komplikationen kommen. Ein Grund ist beispielsweise der Schlotterkamm, ein besonders im Oberkiefer auftretender Abbau des knöchernen Kieferkamms, der dann durch verschiebliches Bindegewebe ersetzt wird. Hier sind ergänzende Maßnahmen während der Abdrucknahme erforderlich, um die Beweglichkeit einzudämmen. Auch Fehlstellungen noch vorhandener Zähne oder schon vorhandener fest sitzender Zahnersatz können die Abdrucknahme verzögern. Die durch den größeren Aufwand entstandenen Kosten kann sich der Zahnarzt durch eine Steigerung des GOZ-Satzes erstatten lassen.
Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet
Sind zusätzlich zur GOZ 5180 noch weitere Behandlungsmaßnahmen nötig, können diese auf Grundlage der dazugehörigen Gebührennummern in Rechnung gestellt werden. Unter anderem wird mit folgenden ergänzenden GOZ-Positionen abgerechnet:
Analog: BEMA 98-b
Definition: "Funktionsabformung mit individuellem Löffel, Oberkiefer".
Abschnitt: Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen (ZE).
Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.
Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.
Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen
BEMA-Nummer | Abkürzung | Bewertungszahl | Honorar* |
98-b | ZZZZ-Keine Abkürzung | 57 | 50,27 € |
*Als Punktwert wurden 0,882 Euro zugrunde gelegt.
Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)
Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.
Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.
*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.