Definition & Preisvergleich

GOZ 6010: Methodische Analyse von Kiefermodellen

Die Definition für Z6010 lautet "Anwendung von Methoden zur Analyse von Kiefermodellen (dreidimensionale, graphische oder metrische Analysen, Diagramme), je Leistung nach der Nummer 0060" und ist im Abschnitt "Kieferorthopädische Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten der Anwendung von Methoden zur Analyse von Kiefermodellen nach GOZ 6010 variieren von 10,12 € bis 23 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z6010 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z6010: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 6010 beträgt: 180 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 6010: Methodische Analyse von Kiefermodellen" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

10,12 €23,28 €35,43 €

Was macht der Zahnarzt gemäß dieser Ziffer?

Die Ziffer GOZ 6010 beschreibt die Analyse eines Kiefermodells. Es muss also vorab ein Kiefermodell erstellt werden, das separat berechnet wird. Die Analyse dient dazu, verschiedene Parameter am Gebissmodell zu bestimmen und zu vermessen. Dazu gehört die Form der Zahnbögen im Ober- und Unterkiefer, verschiedene Winkel innerhalb des Kiefers, die Bisslage und auch der Zahnschluss zwischen den Zähnen des Ober- und Unterkiefers (die sogenannte Okklusion).  Zur Analyse von Kiefermodellen kann der Zahnarzt verschiedene Methoden einsetzen, zum Beispiel spezielle Geräte zur dreidimensionalen Analyse. Unter die Ziffer GOZ 6010 fällt auch die grafische Analyse (über bildgebende Verfahren) und die metrische Auswertung (Vermessung) des Kiefermodells. Die Ergebnisse der Analyse dokumentiert der Zahnarzt und kann sie zum Beispiel in Form von Diagrammen darstellen.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Fällt bei der Analyse von Kiefermodellen ein höherer Zeitaufwand an als üblich, kann der Zahnarzt für die Ziffer GOZ 6010 einen erhöhten Steigerungsfaktor zwischen 2,4 und 3,5 ansetzen. Dieser Faktor dient dazu, die zusätzlich aufgewendete Zeit zu honorieren. Zusätzlicher Aufwand kann zum Beispiel entstehen, wenn die Analyse des Modells durch starke Zahnfehlstellungen oder Kieferanomalien komplizierter ist.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Unter Ziffer GOZ 6010 wird die Analyse von Kiefermodellen abgerechnet. Dafür muss zunächst ein entsprechendes Modell erstellt werden. Häufig wird deshalb zusammen mit GOZ 6010 die Position 0060 für die Erstellung von Kiefermodellen abgerechnet. Diese GOZ-Ziffern werden häufig zusammen mit GOZ-Position 6010 abgerechnet:

Analog: BEMA 117

Definition: "Modellanalyse".
Abschnitt: Kieferorthopädische Behandlung (KFO).

Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.

Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.

Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar*

117
ZZZZ-Keine Abkürzung3531,5 €

*Als Punktwert wurden 0,9 Euro zugrunde gelegt.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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