Definition & Preisvergleich

GOZ 9020: Temporäres Implantat

Die Definition für Z9020 lautet "Insertion eines Implantates zum temporären Verbleib, auch orthodontisches Implantat" und ist im Abschnitt "Implantologische Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten für ein Implantat zum temporären Verbleib nach GOZ 9020 variieren von 28,96 € bis 67 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z9020 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z9020: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 9020 beträgt: 515 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 9020: Temporäres Implantat" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

28,96 €66,62 €101,38 €

Interimsimplantate zur Sofortversorgung mit Zahnersatz

Dauerhafte Implantate werden in den Kieferknochen fest verankert und verwachsen in einer Einheilphase fest mit dem Knochen. Es bildet sich ein struktureller Verbund zwischen den lebenden Knochenzellen und dem Implantat. Diesen Vorgang nennt man die Osseointegration. In manchen Fällen werden jedoch Implantate eingesetzt, die nur vorübergehend im Kiefer bleiben. Man spricht dann von temporären Implantaten oder auch Interimsimplantaten. Sie sind in der Regel kürzer als permanente Implantate, haben einen geringeren Durchmesser und werden zum Teil gar nicht in den Kieferknochen, sondern nur in das Zahnfleisch (transgingival) eingesetzt.

Temporäre Implantate können verwendet werden, um die Einheilphase bei Implantaten zu überbrücken. Sie werden dann zwischen die die dauerhaft im Kiefer verbleibenden Implantate eingesetzt und ermöglichen die Sofortversorgung mit einem Zahnersatz. So werden die eigentlichen Implantate geschützt, können in Ruhe verheilen und eine zu frühe Belastung, die die Osseointegration hemmen kann, wird verhindert. Auch bei einer kieferorthopädischen Behandlung kommen manchmal temporäre Implantate zum Einsatz, die zur Verankerung von Hilfsmitteln (zum Beispiel Zahnspangen) dienen.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Wenn der Zahnarzt temporäre Implantate einsetzt, kann es in einigen Fällen zu einem höheren Zeitaufwand kommen. Dieser wird honoriert, indem ein höherer Steigerungsfaktor für die Ziffer GOZ 9020 verwendet werden kann. Ein Grund für einen Mehraufwand können anatomische Nachbarstrukturen sein, die ungünstig und nah am Operationsfeld liegen. Auch wenn die Knochensubstanz besonders hart und kompakt ist, kann das Einsetzen der temporären Implantate erschwert sein. Ein erhöhter Steigerungsfaktor ist auch dann berechtigt, wenn mehrere temporäre Implantate gesetzt und unter zusätzlichem Aufwand parallel ausgerichtet werden müssen.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Mit der Ziffer 9020 rechnet der Zahnarzt das Einbringen von temporären Implantaten ab. Zusätzlich gibt es weitere Positionen, die häufig zusammen mit dieser Ziffer abgerechnet werden:

  • GOZ 9003 (Implantat-Positionierungsschablone)
  • GOZ 9005 (Implantat-Navigationsschablone)
  • GOÄ 5000 ff. (Röntgen)
  • GOZ 0800 (Oberflächenanästhesie)
  • GOZ 0090 (Infiltrationsanästhesie)
  • GOZ 0100 (Leitungsanästhesie)

Analoge BEMA-Position

Es ist keine mit GOZ 9020 vergleichbare Position aus dem BEMA-Katalog bei uns verzeichnet.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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