Definition & Preisvergleich

GOZ 7060: Behelf-Kontrolle bei additiven Maßnahmen

Die Definition für Z7060 lautet "Kontrolle eines Aufbissbehelfes mit adjustierter Oberfläche: Additive Maßnahmen, je Sitzung" und ist im Abschnitt "Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten für einen Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche: Additive Maßnahmen nach GOZ 7060 variieren von 23,06 € bis 53 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z7060 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z7060: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 7060 beträgt: 410 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 7060: Behelf-Kontrolle bei additiven Maßnahmen" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

23,06 €53,04 €80,71 €

Was macht der Zahnarzt gemäß dieser Ziffer?

Schienen werden auch als Aufbissbehelf bezeichnet, wenn Sie bestimmte Funktionen erfüllen: Das kann zum Beispiel der Schutz der Zähne oder die Entspannung der Kaumuskulatur bei Patienten sein, die mit den Zähnen knirschen. Andere Aufbissbehelfe erfüllen spezifische therapeutische Aufgaben und stellen zum Beispiel die Lage des Unterkiefers oder die exakte Position der Kiefergelenke richtig ein. Hat eine solche Schiene eine sogenannte adjustierte Oberfläche bedeutet das, dass sie zunächst am Modell und dann im Mund des Patienten exakt angepasst wurde. Aufbissbehelfe mit adjustierter Oberfläche werden regelmäßig kontrolliert. Muss dabei eine Anpassung der Schiene durch sogenannte „additive Maßnahmen“ durchgeführt werden, rechnet der Zahnarzt die Leistung unter der Ziffer 7060 ab.

Eine additive Maßnahme bedeutet, dass der Zahnarzt an der Oberfläche der Schiene Material aufbringt. So wird das Relief der Kauoberfläche exakt an das des anderen Kiefers angepasst, sodass beide Kauflächen aufeinander passen. Muss der Zahnarzt kein Material hinzufügen, sondern die Schiene durch Abschleifen anpassen (subtraktive Maßnahme) wird die Ziffer 7050 berechnet. Sind beide Maßnahmen nötig (Abschleifen und Hinzufügen) dann können auch beide Ziffern nebeneinander abgerechnet werden.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Der Steigerungsfaktor richtet sich nach dem Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad einer zahnmedizinischen Leistung. Ein Faktor von 2,4 oder mehr wird verwendet, wenn ein zusätzlicher Arbeits- und Zeitaufwand für den Zahnarzt entstanden ist.

Die Leistung, die unter Ziffer 7060 abgerechnet wird, kann mit Zusatzaufwand verbunden sein, wenn der Patient seinen Kiefer wegen Schmerzen oder Verspannungen nicht ganz öffnen kann. Auch stark abgenutzte, schief stehende oder verlängerte Zähne können die Maßnahme erschweren und einen höheren Steigerungsfaktor rechtfertigen.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Neben der Ziffer GOZ 7060 werden manchmal auch andere Ziffern gemeinsam abgerechnet. Ein Beispiel ist die Ziffer GOZ 7050, die für subtraktive Maßnahmen (Abschleifen) eines Aufbissbehelfs gilt, denn in einigen Fällen ist sowohl das Abschleifen als auch das Hinzufügen von Material nötig. Die folgenden Ziffern werden häufig zusammen mit GOZ-Position 7060 abgerechnet:

  • GOZ 7030 (Wiederherstellungsmaßnahmen)
  • GOZ 7050 (Kontrolle Aufbissbehelf, subtraktiv)

Analog: BEMA K9

Definition: "Kontrollbehandlung mit Aufbau einer neuen adjustierten Oberfläche (additive Methode)".
Abschnitt: Kieferbruch, Kiefergelenkserkrankungen (KB).

Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.

Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.

Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar*

K9
ZZZZ-Keine Abkürzung3536,75 €

*Als Punktwert wurden 1,05 Euro zugrunde gelegt.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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