Definition & Preisvergleich

GOZ 5330: Resektionsprothese

Die Definition für Z5330 lautet "Eingliederung einer Resektionsprothese zum Verschluss und zum Ausgleich von Defekten der Kiefer" und ist im Abschnitt "Prothetische Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten für eine Resektionsprothese bei Defekten der Kiefer nach GOZ 5330 variieren von 157,48 € bis 362 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z5330 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z5330: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 5330 beträgt: 2800 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 5330: Resektionsprothese" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

157,48 €362,2 €551,17 €

Was macht der Zahnarzt gemäß dieser Ziffer?

Unter der Resektion versteht man in der Medizin die operative Entfernung von Gewebe oder eines Tumors. Eine Resektionsprothese kann nach Ziffer GOZ 5330 nur abgerechnet werden, wenn vorher ein oder mehrere chirurgische Eingriffe im Bereich des Kiefers oder Mundraums vorgenommen worden sind, zum Beispiel aufgrund eines Unfalls oder einer Krebserkrankung. Eine Resektionsprothese kommt zum Beispiel zum Einsatz, wenn Teile des Kieferknochens fehlen oder wenn nach einer Operation eine Verbindung zwischen Mund- und Nasenraum entstanden ist, die verschlossen werden muss, damit der Patient normal schlucken und sprechen kann.

Eine Resektionsprothese kann als Übergangslösung bis zu einem geplanten operativen Eingriff dienen. Sie kann aber auch eine endgültige Lösung sein, wenn eine chirurgische Rekonstruktion der verloren gegangenen Gewebe nicht möglich ist. Zu einer Resektionsprothese kann auch Zahnersatz gehören, der jedoch gesondert berechnet wird.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Ein Steigerungsfaktor von 2,4 oder höher dient dazu, dass der Zahnarzt einen höheren Zeitaufwand für eine Maßnahme bei seiner Abrechnung berücksichtigen kann. Bei Ziffer 5330 kann ein zusätzlicher Aufwand entstehen, wenn die Anpassung der Resektionsprothese erschwert ist, zum Beispiel bei starker Knochenatrophie (Rückbildung des Knochens), besonders hoch ansetzendem Mundboden, Würgereiz, Sklerodermie, Mundtrockenheit oder wenn der Patient den Mund nicht ganz öffnen kann. Auch wenn vorher umfangreiche chirurgische Maßnahmen durchgeführt wurden oder die Prothese mehrfach eingesetzt und angepasst werden muss, ist ein höherer Steigerungsfaktor gerechtfertigt.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Führt der Zahnarzt im gleichen Behandlungszeitraum mehrere Untersuchungen und Behandlungen durch, werden die entsprechenden Ziffern zusammen abgerechnet. Besonders häufig werden unter anderem folgende GOZ-Ziffern neben GOZ 5330 berechnet:

  • GOZ 5170 (Anatomische Abformung mit individuellem Löffel)
  • GOZ 5180 (Funktionelle Abformung mit individuellem Löffel)
  • GOZ 3210 (Beseitigung störender Schleimhautbänder)
  • GOZ 3220 (Knochenresektion am Alveolarfortsatz zur Formung des Prothesenlagers)
  • GOZ 3240 (Vestibulumplastik oder Mundbodenplastik kleineren Umfangs)
  • GOZ 3250 (Tuberplastik, einseitig)
  • GOZ 5200 (Teilprothese mit einfachen Halteelementen)
  • GOZ 5210 (Modellgussteilprothese)
  • GOZ 5080 (Verbindungselement)
  • GOZ 5100 (Erneuerung eines Sekundärteleskops)
  • GOZ 5220 (Oberkiefer-Total- oder Deckprothese)
  • GOZ 5340 (Extraorale Defektprothese bzw. Epithese)
  • GOZ 8000 (Klinische Funktionsanalyse)
  • GOZ 8010 (Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers)
  • GOZ 8020 (Arbiträre Scharnierachsenbestimmung)
  • GOZ 4030 (Beseitigung von scharfen Zahnkanten)
  • GOZ 4040 (Beseitigung grober Vorkontakte)

Details zur Zahnarzt-Abrechnung

"Maßnahmen zur Weichteilstützung sind mit den Leistungen nach den Nummern 5200 bis 5340 abgegolten."

Analog: BEMA 103-c

Definition: "Eingliedern einer Dauerprothese".
Abschnitt: Kieferbruch, Kiefergelenkserkrankungen (KB).

Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.

Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.

Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar*

103-c
ZZZZ-Keine Abkürzung300315 €

*Als Punktwert wurden 1,05 Euro zugrunde gelegt.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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