Definition & Preisvergleich

GOZ 6220: Vorbereitende Maßnahmen

Die Definition für Z6220 lautet "Vorbereitende Maßnahmen zur Herstellung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln (z. B. Abformung, Bissnahme), je Kiefer" und ist im Abschnitt "Kieferorthopädische Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten für vorbereitende Maßnahmen (z. B. Abformung, Bissnahme) nach GOZ 6220 variieren von 10,12 € bis 23 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z6220 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z6220: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 6220 beträgt: 180 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 6220: Vorbereitende Maßnahmen" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

10,12 €23,28 €35,43 €

Was macht der Zahnarzt gemäß dieser Ziffer?

Vor vielen kieferorthopädischen Behandlungen müssen vorbereitende Maßnahmen durchgeführt werden. Dazu gehören vor allem verschiedene Methoden, mit denen Gebissabdrücke angefertigt werden. Diese nutzt der Zahnarzt, um genau passende Zahnspangen, Schienen oder andere Behandlungsmittel anfertigen zu lassen. Vorbereitende Maßnahmen rechnet der Zahnarzt unter der Ziffer GOZ 6220 ab. Der Zahnarzt kann die Leistung je Kiefer einmal abrechnen. Das bedeutet, wenn ein Abdruck sowohl des Unterkiefers als auch das Oberkiefers gemacht wird, kann Ziffer 6220 zweimal berechnet werden.

Eine typische vorbereitende Maßnahme ist die sogenannte Abformung. Damit ist ein der Zahnmedizin und Kieferorthopädie das Erstellen eines Abdrucks von Zähnen oder Kiefer gemeint. Die Abformung ist Voraussetzung, um anschließend zum Beispiel ein exaktes Modell der Zähne erstellen zu können oder kieferorthopädische Hilfsmittel genau anzupassen. Dazu wird meist eine plastische Abformmasse verwendet, die zum Beispiel mit einem sogenannten Abformlöffel auf den Ober- oder Unterkiefer gedrückt werden kann. Daneben gibt es noch eine Reihe anderer einfacher und aufwändigerer Methoden, um Gebissabdrücke zu erstellen. Diese fallen immer dann unter die Ziffer 6220, wenn sie als Vorbereitung auf eine kieferorthopädische Behandlung dienen.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Ein Zahnarzt muss für die gleiche Behandlung oder Untersuchung je nach Patient oft ganz unterschiedlich viel Zeit aufwenden. Die GOZ sieht daher die Verwendung eines Steigerungsfaktors vor, um den Zeitaufwand bei der Höhe der Vergütung entsprechend zu berücksichtigen. Ein erhöhter Steigerungsfaktor von 2,4 bis 3,5 kommt zum Einsatz, wenn ein größerer Zusatzaufwand nötig ist.

Bei den unter Ziffer 6220 abgerechneten vorbereitenden Maßnahmen kann ein zusätzlicher Aufwand zum Beispiel dann anfallen, wenn es sich um sehr junge Patienten handelt. Bei Kindern können zusätzliche Erklärungen nötig sein oder der Zahnarzt muss das Kind besonders individuell und feinfühlig zur Mitarbeit motivieren. Auch wenn der Patient bei einem Gebissabdruck mit einem starken Würgereiz zu kämpfen hat oder pro Kiefer mehrere, verschiedene Maßnahmen durchgeführt werden, kann ein Zusatzaufwand entstehen.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Zusammen mit den unter Ziffer 6220 durchgeführten vorbereitenden Maßnahmen führt der Zahnarzt vielleicht noch weitere Untersuchungen oder Behandlungen durch. Diese werden dann separat berechnet. Folgende Ziffern werden besonders häufig zusammen mit GOZ-Position 6220 gemeinsam abgerechnet:

  • GOZ 6190 (Beratendes Gespräch)
  • GOZ 6200 (Eingliederung von Hilfsmittel)
  • GOZ 6210 (Kontrolle des Behandlungsverlaufs)
  • GOZ 6230 (Eingliederung von Behandlungsmitteln)
  • GOZ 6240 (Verhütung von Folgen vorzeitigen Zahnverlustes)
  • GOZ 6250 (Beseitigung des Diastemas)

Analog: BEMA 122-b

Definition: "Vorbereitende Maßnahmen zur Herstellung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln, je Kiefer".
Abschnitt: Kieferorthopädische Behandlung (KFO).

Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.

Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.

Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar*

122-b
ZZZZ-Keine Abkürzung4338,7 €

*Als Punktwert wurden 0,9 Euro zugrunde gelegt.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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