Definition & Preisvergleich

GOZ 6240: Offenhalten einer Lücke

Die Definition für Z6240 lautet "Maßnahmen zur Verhütung von Folgen vorzeitigen Zahnverlustes (Offenhalten einer Lücke)" und ist im Abschnitt "Kieferorthopädische Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten der Verhütung von Folgen vorzeitigen Zahnverlustes nach GOZ 6240 variieren von 15,19 € bis 35 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z6240 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z6240: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 6240 beträgt: 270 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 6240: Offenhalten einer Lücke" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

15,19 €34,93 €53,15 €

Was macht der Zahnarzt gemäß dieser Ziffer?

Fällt ein Zahn aus oder muss er gezogen werden, kann das Folgen für den gesamten Kiefer haben. Besonders die Nachbarzähne und der gegenüberliegende Zahn im anderen Kiefer (der sogenannten Gegenzahn) können betroffen sein. Es kann durch die Zahnlücke dazu kommen, dass sich andere Zähne verschieben, drehen oder dass sie seitlich kippen. Dem Gegenzahn des anderen Kiefers fehlt sein „Gegenspieler“, sodass er sich verlängern kann. Zahnmedizinisch spricht man dann von der Elongation. Besonders wichtig können Maßnahmen sein, wenn der Zahn in einer der Stützzonen fehlt. Als Stützzone bezeichnet man die Zahnreihen im Bereich der Backenzähne, auf die sich die beiden Kiefer beim Zubeißen stützen. Maßnahmen, die die Folgen eines Zahnverlustes verhindern sollen, rechnet der Zahnarzt unter der Ziffer GOZ 6240 ab.

Um eine Zahnlücke offen zu halten, eine Verschiebung von Nachbarzähnen oder Elongationen der Gegenzähne zu verhindern, kann ein Kieferorthopäde oder Zahnarzt verschiedene Geräte einsetzen. Diese können entweder herausnehmbar sein, und müssen vom Patienten täglich für eine bestimmte Zeit getragen werden, oder es handelt sich um festsitzende Behandlungsmittel. Sie bewirken, dass es nicht zu einer Veränderung des Bisses oder zu Fehlbelastungen des Kiefergelenks kommt. Ziffer 6240 rechnet der Zahnarzt für jede Zahnlücke, die offen gehalten werden soll, separat ab.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Für zahnmedizinische oder kieferorthopädische Untersuchungen oder Behandlungen kann je nach Patient und je nach Situation im Kiefer manchmal ein größerer Zeitaufwand nötig sein. Die genauen Gebühren richten sich nach dem Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand der jeweiligen Leistung. Die Anpassung der Gebühren erfolgt dabei über die Wahl der Steigerungsfaktors.

Ein höherer Steigerungsfaktor von mehr als 2,4 fällt an, wenn es zu einem erheblichen Mehraufwand kommt. Das kann im Falle der Ziffer GOZ 6240 zum Beispiel von der Mitarbeit oder Motivation des Patienten abhängen. Auch das Alter des Patienten spielt eine Rolle, da bei jungen Patienten umfassender Erklärungen und ein besonders feinfühliges Vorgehen nötig sein können.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Zusätzlich zu Ziffer 6240 führt der Zahnarzt möglicherweise noch weitere Maßnahmen durch, die unter andere Gebührenziffern fallen. Unter anderem werden folgende GOZ-Ziffern häufig gemeinsam mit der Position 6240 berechnet:

  • GOZ 6190 (Beratendes Gespräch)
  • GOZ 6120 (Eingliederung eines Bandes)
  • GOZ 6200 (Eingliederung von Hilfsmitteln)
  • GOZ 6210 (Kontrolle des Behandlungsverlaufs)
  • GOZ 6220 (Vorbereitende Maßnahmen)
  • GOZ 6230 (Eingliederung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln)
  • GOZ 6250 (Beseitigung des Diastemas)

Analog: BEMA 123-a

Definition: "Kieferorthopädische Maßnahmen mit herausnehmbaren Geräten zum Offenhalten von Lü- cken infolge vorzeitigem Milchzahnverlustes, je Kiefer".
Abschnitt: Kieferorthopädische Behandlung (KFO).

Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.

Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.

Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar*

123-a
ZZZZ-Keine Abkürzung4036 €

*Als Punktwert wurden 0,9 Euro zugrunde gelegt.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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